{"id":333,"date":"2019-10-05T11:19:35","date_gmt":"2019-10-05T11:19:35","guid":{"rendered":"http:\/\/albuch-skilift.de\/?page_id=333"},"modified":"2024-12-22T14:09:07","modified_gmt":"2024-12-22T13:09:07","slug":"die-vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/albuch-skilift.de\/?page_id=333","title":{"rendered":"Satzung Albuch Wintersport Schnaitheim e.V."},"content":{"rendered":"<head>\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"57x57\" href=\"\/apple-icon-57x57.png\">\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"60x60\" href=\"\/apple-icon-60x60.png\">\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"72x72\" href=\"\/apple-icon-72x72.png\">\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"76x76\" href=\"\/apple-icon-76x76.png\">\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"114x114\" href=\"\/apple-icon-114x114.png\">\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"120x120\" href=\"\/apple-icon-120x120.png\">\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"144x144\" href=\"\/apple-icon-144x144.png\">\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"152x152\" href=\"\/apple-icon-152x152.png\">\n<link rel=\"apple-touch-icon\" sizes=\"180x180\" href=\"\/apple-icon-180x180.png\">\n<link rel=\"icon\" type=\"image\/png\" sizes=\"192x192\"  href=\"\/android-icon-192x192.png\">\n<link rel=\"icon\" type=\"image\/png\" sizes=\"32x32\" href=\"\/favicon-32x32.png\">\n<link rel=\"icon\" type=\"image\/png\" sizes=\"96x96\" href=\"\/favicon-96x96.png\">\n<link rel=\"icon\" type=\"image\/png\" sizes=\"16x16\" href=\"\/favicon-16x16.png\">\n<link rel=\"manifest\" href=\"\/manifest.json\">\n<meta name=\"msapplication-TileColor\" content=\"#ffffff\">\n<meta name=\"msapplication-TileImage\" content=\"\/ms-icon-144x144.png\">\n<meta name=\"theme-color\" content=\"#ffffff\">\n<meta name=\"description\" content=\"Auf unseren Seiten finden Sie Informationen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Albuch Wintersport e.V. und dem Albuch Skilift in Schnaitheim-Aufhausen.\" \/>\n<meta name=\"description\" content=\"Weiter finden Sie Infos zum Pistenzustand und welche Anlagen in Betrieb sind.\" \/>\n<\/head>\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<br \/><\/strong>1.) Der Verein tr\u00e4gt den Namen Albuch Wintersport Schnaitheim e. V.<br \/>2.) Der Verein hat seinen Sitz in Heidenheim und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm<br \/>eingetragen.<br \/>3.) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br \/>4.) Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grunds\u00e4tzen eines<br \/>umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes<br \/>und treten f\u00fcr die Integrit\u00e4t und die k\u00f6rperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung<br \/>der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.<br \/><br \/><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>1.) Vereinszweck ist die Pflege und F\u00f6rderung des Wintersports. Der Vereinszweck wird insbesondere<br \/>durch das Angebot von Ski- und Snowboardkursen, die Durchf\u00fchrung von Meisterschaften und<br \/>Trainings im Wintersport erreicht. Hierzu wird ein Skilift betrieben.<br \/>Dieser Vereinszweck wird in enger Zusammenarbeit mit den wintersporttreibenden Vereinen in<br \/>Schnaitheim verwirklicht.<br \/>2.) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br \/>&#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in<br \/>erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>3.) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder<br \/>erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den<br \/>Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt<br \/>werden.<br \/>4.) Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig. Die<br \/>ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt. Dazu geh\u00f6ren insbesondere Reisekosten,<br \/>Porto und Kommunikationskosten. Der Nachweis erfolgt \u00fcber entsprechende Einzelbelege und ist<br \/>sp\u00e4testens sechs Wochen nach Ende des jeweiligen Quartals geltend zu machen. Soweit f\u00fcr den<br \/>Aufwendungsersatz steuerliche Pauschalen und steuerfreie H\u00f6chstgrenzen bestehen, erfolgt ein<br \/>Ersatz nur in dieser H\u00f6he. Der Vereinsausschuss kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen<br \/>M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Vereins\u00e4mtern eine angemessene Verg\u00fctung und\/ oder eine<br \/>angemessene Aufwandsentsch\u00e4digung im Sinne des \u00a7 3 Nr. 26 a EStG beschlie\u00dfen<br \/><br \/><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>1.) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br \/>2.) Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag auf einem daf\u00fcr<br \/>vorgesehenen Vordruck voraus, der an den Verein zu richten ist. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger<br \/>bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung<br \/>von Mitgliederrechten und \u2013 Pflichten gilt. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der<br \/>Mitgliedsbeitr\u00e4ge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderj\u00e4hrige vollj\u00e4hrig wird.<br \/>3.) Personen, die sich um die Mitgliedschaft im Verein bewerben, werden nur aufgenommen, wenn sie<br \/>die Grunds\u00e4tze des Vereins nachhaltig und konsequent unterst\u00fctzen.<br \/>4.) \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, der diese Aufgabe auch auf ein einzelnes<br \/>Vorstandsmitglied delegieren kann, nach freiem Ermessen. Die Aufnahme kann ohne Begr\u00fcndung<br \/>abgelehnt werden.<br \/>5.) Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Best\u00e4tigung der Aufnahme durch den Vorstand.<br \/>6.) Personen, die sich um die F\u00f6rderung des Sports und der Jugend besonders verdient gemacht<br \/>haben, k\u00f6nnen auf Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br \/><br \/><strong>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><br \/>1.) Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den<br \/>Vorstand zu richten ist. Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, ist der Antrag<br \/>auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung<br \/>der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen<br \/>2.) Mit der Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied die Satzung. Es verpflichtet sich die<br \/>Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu<br \/>befolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen,<br \/>was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.<br \/>3.) Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und an<br \/>allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<br \/>4.) Jugendliche Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Wort<br \/>zu ergreifen. (Jugendliche unter 16 Jahren haben kein Stimm- und Wahlrecht, ausgenommen f\u00fcr die<br \/>Wahl des\/der Jugendleiters\/in).<br \/>5.) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend \u00fcber \u00c4nderungen in ihren pers\u00f6nlichen<br \/>Verh\u00e4ltnissen schriftlich zu informieren. Dazu geh\u00f6rt insbesondere:<br \/>a) die Mitteilung von Anschriften\u00e4nderungen<br \/>b) \u00c4nderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren<br \/>c) Mitteilung von pers\u00f6nlichen Ver\u00e4nderungen, die f\u00fcr das Beitragswesen relevant sind<br \/>6.) Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen \u00c4nderungen<br \/>nach Ziff. 5) nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und k\u00f6nnen diesem nicht<br \/>entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich<br \/>verpflichtet<br \/><br \/><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>1.) Die Mitglieder sind zur Entrichtung eines Jahresbeitrages verpflichtet.<br \/>2.) Der Verein ist zur Erhebung einer Umlage berechtigt, sofern diese zur Finanzierung besonderer<br \/>Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins notwendig ist. \u00dcber die<br \/>Festsetzung der H\u00f6he der Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss,<br \/>wobei pro Mitgliedsjahr eine H\u00f6chstgrenze besteht von jeweils dem dreifachen eines Jahresbeitrages.<br \/>3.) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit. Der Vorstand ist<br \/>dar\u00fcber hinaus berechtigt, auf Antrag Beitragserleichterungen zu gew\u00e4hren.<br \/>4.) Nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit hat das Mitglied das Recht die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer<br \/>Frist von drei Monaten schriftlich zu k\u00fcndigen.<br \/>Minderj\u00e4hrige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit automatisch als erwachsene<br \/>Mitglieder im Verein gef\u00fchrt und betragsm\u00e4\u00dfig veranlagt. Ausgenommen hiervon sind Sch\u00fcler,<br \/>Auszubildende und Studenten sowie Ableistende von Freiwilligendiensten bis maximal zur<br \/>Vollendung des 25. Lebensjahres.<br \/><br \/><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>1.) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der<br \/>Mitgliederliste oder durch Ausschluss aus dem Verein. Verpflichtungen dem Verein gegen\u00fcber sind<br \/>bis zum Ablauf des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres zu erf\u00fcllen.<br \/>2.) Der freiwillige Austritt kann durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands<br \/>erfolgen. Er ist zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei<br \/>Monaten zul\u00e4ssig.<br \/>3.) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn<br \/>es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst<br \/>beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate<br \/>verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.<br \/>4.) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der<br \/>Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes in einer Vorstandssitzung, bei der mindestens 2\/3<br \/>der Vorstandsmitglieder anwesend sein m\u00fcssen.<br \/>Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde sind insbesondere<br \/>\uf0b7 Grober oder wiederholter Versto\u00df des Mitglieds gegen die Satzung, gegen Ordnungen oder<br \/>gegen Beschl\u00fcsse des Vereins.<br \/>\uf0b7 Schwere Sch\u00e4digung des Ansehens des Vereins.<br \/>\uf0b7 Versto\u00df und Missachtung der Grunds\u00e4tze des Kinder- und Jugendschutzes. Dazu geh\u00f6rt u.a.<br \/>auch die Verletzung des Ehrenkodex des Vereins im Umgang und bei der Betreuung der<br \/>minderj\u00e4hrigen Mitglieder des Vereins und bei Verfehlungen eines Mitglieds gegen\u00fcber<br \/>minderj\u00e4hrigen Mitgliedern des Vereins, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen.<br \/>Dies gilt auch, wenn das Mitglied au\u00dferhalb des Vereins wegen eines einschl\u00e4gigen Delikts<br \/>belangt wurde.<br \/>Vor der Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss ist den Mitgliedern unter Setzung einer<br \/>angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu<br \/>rechtfertigen. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied<br \/>bekannt zu machen. Gegen die Entscheidung des Vorstands kann das Mitglied Berufung an die<br \/>Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab<br \/>Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Ist die Berufung<br \/>rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur<br \/>Entscheidung \u00fcber die Berufung einzuberufen. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft. Macht das Mitglied<br \/>von dem Recht der Berufung gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss keinen Gebrauch oder vers\u00e4umt<br \/>es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss mit der Folge, dass<br \/>die Mitgliedschaft als beendet gilt.<br \/><br \/><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><br \/>1.) Die Mitgliederversammlung<br \/>2.) Der Vorstand<br \/>3.) Der Vereinsausschuss<br \/><br \/><strong>\u00a7 8 Haftung der Organmitglieder und Vertreter<\/strong><br \/>Die Haftung der Mitglieder der Organe, der besonderen Vertreter oder der mit der Vertretung<br \/>beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Werden diese<br \/>Personen von Dritten zur Haftung herangezogen, ohne das Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt,<br \/>so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der<br \/>Anspr\u00fcche sowie auf Freistellung von Anspr\u00fcchen Dritter.<br \/><br \/><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>1.) Die ordentliche Mitgliederversammlung muss einmal j\u00e4hrlich einberufen werden. Eine<br \/>au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn 10 % der Mitglieder des<br \/>Vereins es schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Vorstand beantragen.<br \/>2.) Die Mitgliederversammlung ist von einem Vorstandsmitglied durch Ver\u00f6ffentlichung auf der<br \/>Vereinshomepage und Einladung \u00fcber die bekannten E-Mail-Adressen unter Einhaltung einer Frist<br \/>von mindestens 3 Wochen vorher und unter Bezeichnung der Tagesordnung, in der die Gegenst\u00e4nde<br \/>der Beschlussfassung zu bezeichnen sind, einzuberufen.<br \/>3.) Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung k\u00f6nnen von jedem Mitglied gestellt werden. Sie m\u00fcssen<br \/>sp\u00e4testens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begr\u00fcndung bei einem<br \/>Vorstandsmitglied eingereicht werden. Sp\u00e4ter eingehende Eintr\u00e4ge k\u00f6nnen nur beraten und<br \/>beschlossen werden, wenn 2\/3 der Anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit<br \/>anerkennen.<br \/>4.) Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Ist keines der<br \/>Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der<br \/>anwesenden Mitglieder.<br \/>5.) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder<br \/>beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen<br \/>g\u00fcltigen Stimmen. Ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br \/>6.) Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins erfordern eine<br \/>Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br \/>Ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br \/>7.) Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden; eine \u00dcbertragung ist ausgeschlossen. Bei<br \/>Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.<br \/>8.) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind vom\/von der Protokollf\u00fchrer\/-in und von einem<br \/>Vorstandsmitglied zu unterschreiben.<br \/><br \/><strong>\u00a7 10 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\uf0b7 Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes<br \/>\uf0b7 Entgegennahme der Berichte der Revisoren\/-innen<br \/>\uf0b7 Entlastung des Vorstandes<br \/>\uf0b7 Wahl des Vorstandes und des Vereinsausschusses<br \/>\uf0b7 Wahl der Revisoren\/innen<br \/>\uf0b7 Festsetzung der Beitr\u00e4ge und sonstiger Dienstleistungspflichten<br \/>\uf0b7 Beratung und Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<br \/>\uf0b7 Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/><br \/><strong>\u00a7 11 Vorstand<\/strong><br \/>1.) Der Vorstand des Vereins im Sinne von \u00a7 26 BGB besteht aus folgenden Personen:<br \/>a) Mindestens zwei, maximal drei gleichberechtigte Vorsitzende<br \/>b) Dem\/der Kassierer\/in<br \/>Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.<br \/>Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschr\u00e4nkt, dass zu Rechtsgesch\u00e4ften mit<br \/>einem Gesch\u00e4ftswert \u00fcber 5.000 \u20ac, die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich ist.<br \/>2.) Der Vorstand erledigt alle laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die<br \/>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung<br \/>einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<br \/>&#8211; Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung<br \/>&#8211; Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vereinsausschusses<br \/>&#8211; Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchf\u00fchrung, Erstellung eines Jahresberichts<br \/>&#8211; Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern<br \/>3.) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der<br \/>Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur g\u00fcltigen Wahl eines Nachfolgers im Amt.<br \/>Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand bis zur n\u00e4chsten<br \/>Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied kommissarisch berufen.<br \/>4.) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen. Einer der<br \/>Vorsitzenden l\u00e4dt unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu Vorstandssitzungen<br \/>ein. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<br \/>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei<br \/>Stimmengleichheit wird der Vereinsausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen. Ung\u00fcltige<br \/>Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br \/>Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre<br \/>Zustimmung zu der beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<br \/><br \/><strong>\u00a7 12 Vereinsausschuss<\/strong><br \/>1.) Der Vereinsausschuss des Vereins besteht aus folgenden Personen:<br \/>a) dem Vereinsvorstand<br \/>b) dem\/den technischen Leiter\/in(n\/innen)<br \/>c) dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>d) mindestens zwei Revisoren\/innen<br \/>e) weitere von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Personen mit entsprechenden Aufgaben<br \/>2.) Der Vereinsausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu<br \/>beraten. Bei Rechtsgesch\u00e4ften mit einem Gesch\u00e4ftswert von mehr als 5.000 \u20ac beschlie\u00dft er, ob dem<br \/>Rechtsgesch\u00e4ft zugestimmt wird.<br \/>3.) Der Vereinsausschuss wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren, vom<br \/>Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Die Mitglieder des Vereinsausschusses bleiben jedoch bis zur<br \/>Neuwahl des Vereinsausschusses im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vereinsausschusses vorzeitig<br \/>aus, so w\u00e4hlt der Vereinsausschuss f\u00fcr die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds ein<br \/>Ersatzmitglied.<br \/>4.) Der Vereinsausschuss fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vereinsausschusssitzungen. Ein<br \/>Vorstandsmitglied des Vereins l\u00e4dt zur Vereinsausschusssitzung schriftlich, fernm\u00fcndlich oder<br \/>telegraphisch mit einer Frist von mindestens einer Woche ein. Einer Mitteilung der Tagesordnung<br \/>bedarf es nicht. Der Vereinsausschuss muss einberufen werden, wenn mindestens zwei Mitglieder<br \/>des Vereinsausschusses die Einberufung schriftlich vom Vorstand verlangen. Wird dem Verlangen<br \/>innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht entsprochen, sind die Vereinsausschussmitglieder, die die<br \/>Einberufung des Vereinsausschusses vom Vorstand verlangt haben, berechtigt, den<br \/>Vereinsausschuss selbst einzuberufen.<br \/>5.) Die Vereinsausschusssitzungen werden von einem Mitglied des Vorstands geleitet. Ist keines der<br \/>Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der<br \/>anwesenden Mitglieder.<br \/>Der Vereinsausschuss fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen<br \/>Stimmen<br \/><br \/><strong>\u00a7 13 Ordnungen<\/strong><br \/>Zur Durchf\u00fchrung dieser Satzung kann sich der Verein eine Gesch\u00e4ftsordnung, eine Finanzordnung,<br \/>eine Beitragsordnung sowie eine Ehrungsordnung geben. Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr den<br \/>Erlass der Ordnungen zust\u00e4ndig<br \/><br \/><strong>\u00a7 14 Strafbestimmungen<\/strong><br \/>S\u00e4mtliche Mitglieder des Vereines unterliegen der Ordnungsgewalt des Vereins. Der Vorstand kann<br \/>gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Beschl\u00fcsse der Organe versto\u00dfen oder das<br \/>Ansehen, die Ehre oder das Verm\u00f6gen des Vereines sch\u00e4digen, folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngen:<br \/>1.) Verweis<br \/>2.) Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an Veranstaltungen des Vereines<br \/>3.) Geldstrafe bis zu \u20ac 250,00 je Einzelfall<br \/>4.) Ausschluss gem. \u00a7 6 Ziffer 4 der Satzung<br \/><br \/><strong>\u00a7 15 Revisoren\/-innnen<\/strong><br \/>1.) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zwei Revisoren\/-<br \/>innen, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die Amtsdauer der Revisoren betr\u00e4gt zwei Jahre.<br \/>2.) Die Revisoren\/-innen sollen die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Buchf\u00fchrung und der Belege sachlich und<br \/>rechnerisch pr\u00fcfen und dies durch ihre Unterschrift best\u00e4tigen. Der Mitgliederversammlung ist<br \/>hier\u00fcber ein Bericht vorzulegen.<br \/>3.) Bei vorgefundenen M\u00e4ngeln m\u00fcssen die Revisoren\/-innen sofort dem Vorstand berichten.<br \/><br \/><strong>\u00a7 16 Datenschutz<\/strong><br \/>1.) Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-<br \/>Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erf\u00fcllung der<br \/>Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche<br \/>Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert,<br \/>genutzt und verarbeitet.<br \/>2.) Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle f\u00fcr die Mitgliedschaft im Verein relevanten<br \/>Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf. Diese Informationen werden in dem<br \/>vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer<br \/>zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und<br \/>organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt.<br \/>3.) Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden<br \/>grunds\u00e4tzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszwecks n\u00fctzlich sind<br \/>(wie etwa Telefon, Fax und E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein<br \/>schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Absatz (2) Satz 4<br \/>gilt entsprechend.<br \/>4.) Jedes Mitglied hat das Recht darauf,<br \/>a) Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten,<br \/>b) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind,<br \/>c) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten<br \/>Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen l\u00e4sst,<br \/>d) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gel\u00f6scht werden, wenn die Speicherung unzul\u00e4ssig<br \/>war oder die Zwecke f\u00fcr die sie erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind,<br \/>e) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,<br \/>f) seine Daten in einem strukturierten, g\u00e4ngigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.<br \/>5.) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt,<br \/>personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden<br \/>Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese<br \/>Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<br \/><br \/><strong>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung<\/strong><br \/>1.) Die Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei<br \/>deren Einberufung die Beschlussfassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung den Mitgliedern angek\u00fcndigt ist.<br \/>In dieser Versammlung m\u00fcssen 4\/5 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein. Kommt<br \/>eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere<br \/>Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder<br \/>beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.<br \/>2.) Der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen<br \/>g\u00fcltigen Stimmen. Ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br \/>3.) F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, die die Gesch\u00e4fte<br \/>des Vereines abzuwickeln haben. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind<br \/>zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertretungs-berechtigte Liquidatoren.<br \/>4.) Bei Aufl\u00f6sung (oder Aufhebung) des Vereines f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadt Heidenheim, die<br \/>dazu verpflichtet ist, dieses unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Bereich des<br \/>Sports zu verwenden.<br \/><br \/><strong>\u00a7 18 In-Kraft-Treten<\/strong><br \/>Diese Satzung wurde bei der Gr\u00fcndungsversammlung am 27.09.2019 beschlossen. Sie tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.<br \/><br \/>Schnaitheim, den 27.09.2019<br \/>gez. siehe Unterschriftenliste<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/albuch-skilift.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Satzung-201909.pdf\">Hier die Satzung als PDF zum Download<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr1.) Der Verein tr\u00e4gt den Namen Albuch Wintersport Schnaitheim e. V.2.) 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